Dienstag, 22. Juli 2014

Erbbaurecht für Wohnprojekt auf dem alten Bauhof

Auf der Tagesordnung der letzten Gemeindevertretersitzung stand der Antrag, das Gelände des früheren Bauhofs in Erbbaurecht an den Bauträger "Bauen für Generationen" zu vergeben. Das diesbezügliche Projekt für seniorengerechte Wohnungen hatte das Parlament bereits beschlossen, allerdings unter der Voraussetzung, für den Verkauf des Grundstücks einen Festpreis in Höhe von 561.000 Euro festzulegen.
Die nun anstehende Veränderung in einen Erbbaurechtsvertrag wollten wir Grüne nicht mittragen aus folgenden Gründen:
Erbbaupacht betrachten wir als sinnvoll, wenn sie dem Bau von Sozialwohnungen zu Gute kommt und die Gemeinde dann ein Belegungsrecht hat. Dies ist hier nicht der Fall, die meisten Wohnungen sollen verkauft, die restlichen vermietet werden aber zu normalen Marktbedingungen. Das Mitspracherecht der Gemeinde auch in diesem Fall bei der Belegung der Mietwohnungen sehen wir zwar als positiven Aspekt, ist aber für uns nicht ausschlaggebend für unsere Entscheidung. Denn wir hatten von der Bürgermeisterin mehrfach die Auskunft erhalten, dass die Gemeinde dringend auf die Einkünfte von 561.000 Euro angewiesen ist, und auf gar keinen Fall darauf verzichten können.
Jetzt wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen und der CDU dafür votiert gegen eine jährliche Zahlung von 23.000 Euro auf die Dauer von 50 Jahren bei einem Zinssatz von 4,1 % auf die Summe von 561.000 Euro diesen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen.
Wir haben keine schlüssige Erklärung erhalten, warum eine Gemeinde wie Roßdorf mit Schulden über 1,9 Mio Euro, die bis 2018 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen muss, diese Einkünfte als Gesamtbetrag jetzt nicht mehr braucht.
Wir verstehen nicht, wie ein solches Konstrukt mit zukünftig vielen Eigentümern (20 bis 26), die in diesen Erbpachtvertrag, mit seinen Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber, eintreten sollen, reibungslos funktionieren kann auf die Dauer von mindestens 50 Jahren.
Außerdem ist festzustellen, dass die Ausschreibung mit einem festgesetzten Kaufpreis jetzt anfechtbar sein könnte.
Für uns überwiegen die Unwägbarkeiten die Vorteile, die dieser Erbbaurechtsvertrag mit sich bringt.
 
Beate Fischer, Fraktion Bündnis90 / Die Grünen

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