Auf der Tagesordnung der letzten
Gemeindevertretersitzung stand der Antrag, das Gelände des früheren
Bauhofs in Erbbaurecht an den Bauträger "Bauen für
Generationen" zu vergeben. Das diesbezügliche Projekt für
seniorengerechte Wohnungen hatte das Parlament bereits beschlossen,
allerdings unter der Voraussetzung, für den Verkauf des Grundstücks
einen Festpreis in Höhe von 561.000 Euro festzulegen.
Die nun anstehende Veränderung in
einen Erbbaurechtsvertrag wollten wir Grüne nicht mittragen aus
folgenden Gründen:
Erbbaupacht betrachten wir als
sinnvoll, wenn sie dem Bau von Sozialwohnungen zu Gute kommt und die
Gemeinde dann ein Belegungsrecht hat. Dies ist hier nicht der Fall,
die meisten Wohnungen sollen verkauft, die restlichen vermietet
werden aber zu normalen Marktbedingungen. Das Mitspracherecht der
Gemeinde auch in diesem Fall bei der Belegung der Mietwohnungen sehen
wir zwar als positiven Aspekt, ist aber für uns nicht
ausschlaggebend für unsere Entscheidung. Denn wir hatten von der
Bürgermeisterin mehrfach die Auskunft erhalten, dass die Gemeinde
dringend auf die Einkünfte von 561.000 Euro angewiesen ist, und auf
gar keinen Fall darauf verzichten können.
Jetzt wurde mehrheitlich gegen die
Stimmen der Grünen und der CDU dafür votiert gegen eine jährliche
Zahlung von 23.000 Euro auf die Dauer von 50 Jahren bei einem
Zinssatz von 4,1 % auf die Summe von 561.000 Euro diesen
Erbbaurechtsvertrag abzuschließen.
Wir haben keine schlüssige Erklärung
erhalten, warum eine Gemeinde wie Roßdorf mit Schulden über 1,9 Mio
Euro, die bis 2018 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen muss, diese
Einkünfte als Gesamtbetrag jetzt nicht mehr braucht.
Wir verstehen nicht, wie ein solches
Konstrukt mit zukünftig vielen Eigentümern (20 bis 26), die in
diesen Erbpachtvertrag, mit seinen Verpflichtungen der Gemeinde
gegenüber, eintreten sollen, reibungslos funktionieren kann auf die
Dauer von mindestens 50 Jahren.
Außerdem ist festzustellen, dass die
Ausschreibung mit einem festgesetzten Kaufpreis jetzt anfechtbar sein
könnte.
Für uns überwiegen die
Unwägbarkeiten die Vorteile, die dieser Erbbaurechtsvertrag mit sich
bringt.
Beate Fischer, Fraktion Bündnis90 /
Die Grünen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen