Änderungsantrag
Die Vorlage zur
Friedhofsgebührensatzung soll wie folgt geändert werden:
Die Friedhofsgebühren werden auf 90%
der vom neutralen Gutachter ermittelten Kostendeckungswerte
angehoben.
Dies entspricht dem bisherigen
Verfahren, das sich auch in der seit 2007 gültigen Satzung wieder
findet.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt,
diese im neutralen Gutachten (Seite 2) bereits ermittelten Werte in
die Satzung entsprechend aufzunehmen.
Begründung:
Das Gutachten hat die tatsächlichen
Kosten detailliert ermittelt. Auch bei einer Anhebung auf 100% der
Kosten würde die Gemeinde keinen Gewinn erwirtschaften.
Aber:
Die Friedhöfe haben schon immer durch
die parkähnliche Gestaltung einen kulturellen Wert und sind ein Ort
des Erinnerns für die gesamte Bevölkerung. Die damit verbundenen
Kosten können nicht durch Bestattungsgebühren ausgeglichen werden,
sondern sind eine unverzichtbare Leistung der Gemeinde. Alle früheren
Gebührensatzungen haben dies in genau diesem Umfang und mit dieser
Begründung berücksichtigt.
Für die Fraktion
Frieder Kaufmann
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