Der nachfolgende Antrag soll auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung
gestellt werden.
Bitte vorab im HFA und SKS behandeln.
Die Gemeindevertretung möge
beschließen
Der
Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung einen
aktuellen Bericht zu
Angebot,
Bedarf und Versorgungsgrad an Betreuungsplätzen in der Gemeinde
für Kinder unter drei Jahren, für Kinder ab drei Jahren bis
ins Vorschulalter und für Kinder im Schulalter
vorzulegen.
Ab
2014 soll dieser Bericht der Gemeindevertretung jährlich zum
1.3. und 1.9. vorgelegt werden. Dieser Bericht soll mindestens
folgende Angaben getrennt für die jeweilige Altersgruppe
enthalten:
Wie
viele Betreuungsplätze in wie vielen Gruppen stehen in der
Gemeinde zur Verfügung?
◦ In
kommunalen Einrichtungen
◦ Bei
freien Trägern
◦ U
3: Bei Tageselternbetreuung
Wie
viele dieser Plätze sind aktuell besetzt?
Wie
viele Plätze werden in den Kindertagesstätten
voraussichtlich zum Beginn des neuen
Schuljahres
frei?
Wie
hoch ist die Anzahl der Kinder in der Gemeinde, die einen
Rechtsanspruch auf U3-
oder
Ü3-Betreuung haben?
Wie
hoch ist der jeweilige Versorgungsgrad in Prozent?
Besteht
Bedarf das Angebot an Betreuungsplätzen zu verändern?
◦ Wenn
ja, welche Maßnahmen sind geplant?
Kann
eine Besetzung der erforderlichen Stellen durch qualifiziertes
Personal sichergestellt
werden?
Antragsbegründung:
Der
Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist durch sich verändernde
Bedarfe der Familien, durch Zuzug und Wegzug, durch Schwankungen der
Geburtenzahlen und durch gesetzliche Änderungen ständigem
Wandel unterworfen.
Es
ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, für alle Kinder ab drei
Jahren und für Kinder unter drei Jahren bedarfsgerecht
ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Für
Schulkinder ergibt sich der Bedarf in den Familien durch die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die
Gemeinde muss sich den Veränderungen der Bedarfe ständig
anpassen, was zu
Auswirkungen
auf Haushalt, Personal, Liegenschaften…führt. Eine
fortlaufende Planung aufgrund aktueller Daten ist Voraussetzung
dafür. Auch die Gemeindevertretung braucht für ihre
Entscheidungen aktuelle Daten. Zudem erhält die Öffentlichkeit
über die geforderten Berichte regelmäßig
Informationen über die Betreuungssituation in der Gemeinde.
Eltern können dadurch besser abschätzen, ab wann ihren
Kindern ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
Gez.
Frieder Kaufmann
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