Ordnungsrahmen
der europäischen Wasserversorgung transparent und rechtssicher
gestalten - Interessen der Verbraucher und Kommunen schützen
Die
Roßdörfer Gemeindevertretung beschließt:
1.
Die Gemeindevertretung stimmt darin überein, dass Wasser "keine
übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut ist, das
geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss".
Die Gemeindevertretung beobachtet mit Sorge, dass es bisher im
europäischen Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, die
Wasserversorgung dauerhaft aus dem Anwendungsbereich der geplanten
Richtlinie herauszunehmen. Eine deutliche Klarstellung, dass die
Wasserversorgung auch weiterhin problemlos von Stadtwerken übernommen
werden kann, bleibt erforderlich.
2.
Die Gemeindevertretung teilt das generelle wettbewerbspolitische Ziel
der EU, dass Kommunen Konzessionen nach einem wettbewerblichen,
diskriminierungsfreien, transparenten und einheitlichen Verfahren
vergeben müssen, wenn sie sich dafür entscheiden, einen
externen Auftragnehmer mit dieser Aufgabe zu betrauen. Ein Zwang zur
Privatisierung der Trinkwasserversorgung wird abgelehnt.
3.
Die Gemeindevertretung stellt fest, dass der Ausnahmetatbestand der
"echten Zusammenarbeit", unter den die interkommunale
Zusammenarbeit in der Richtlinie fällt und damit nicht
ausschreibungspflichtig sein soll, nicht ausreichend definiert ist.
Somit könnte die interkommunale Zusammenarbeit von Kommunen zu
Unrecht in Frage gestellt werden. Die Gemeindevertretung sieht an
dieser Stelle erheblichen Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der
Regelungen zur interkommunalen Zusammenarbeit.
4.
Die Gemeindevertretung begrüßt deshalb, dass der Bundesrat
die Beratungen zum Richtlinienvorschlag wieder aufgenommen hat, um
seine Position zugunsten der Kommunen zu bekräftigen, und
appelliert an die deutschen Beteiligten im weiteren Verfahren -
Europaabgeordnete wie Bundesregierung -, sich im oben beschriebenen
Sinne für eine preiswerte und hochwertige Trinkwasserversorgung
stark zu machen.
5.
Die Gemeindevertretung stellt fest, dass mit dem jetzt durch den
Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen
Parlamentes beschlossenen Kompromissvorschlag zumindest die
Entscheidungshoheit, ob eine Aufgabe der Daseinsvorsorge durch die
Kommune selbst oder durch Dritte erledigt werden soll, auch weiterhin
der öffentlichen Hand überlassen bleibt. Dabei müssen
die Kommunen ihrem Auftrag umfassend gerecht werden. Dazu gehört
auch, Bürgerinnen
und Bürgern durch eine transparente Kostenrechnung nachzuweisen,
dass die von ihnen erhobenen Wassergebühren angemessen sind. Die
staatliche Organisationshoheit, insbesondere das
Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, bleibt auf diese Weise gewahrt.
Begründung:
Der
Zugang zu Trinkwasser ist nach einem Beschluss der UN-Vollversammlung
vom Oktober 2010 ein Menschenrecht. 122 Staaten, darunter die
Bundesrepublik Deutschland, befürworten diese Resolution.
Eine
Ausschreibungspflicht für den Wassersektor gilt es zu
verhindern. Gemäß einer Studie der EU-Kommission besteht
die Möglichkeit bis zu 30% der Kosten in der Wasserversorgung
durch kommunale Kooperationen zu sparen. Diese Möglichkeit der
Kooperation wird in der vorgelegten Dienstleistungsrichtlinie
überhaupt nicht berücksichtigt, ist aber bei der
finanziellen Ausstattung vieler Kommunen und bedingt durch den
demografischen Wandel wichtig.
Eine
Privatisierung des Wassersektors „durch die Hintertür“ wird
abgelehnt.
Mit
freundlichen Grüßen
Jutta
Quaiser
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