Grüne Landtagskandidatinnen und –kandidaten zum KiföG, anlässlich der Expertenanhörung im hessischen Landtag
Aus Sicht der GRÜNEN gibt das neue KiföG keine
Antworten auf die Herausforderungen an eine für Kinder und Eltern
verlässliche und gute Kinderbetreuungspolitik. „Weder wird die
Zukunftsaufgabe der Sicherstellung der Grundschulkinderbetreuung noch
die Inklusion von behinderten Kindern in Kindertagesstätten geregelt.
Der Gesetzentwurf ist der Ausdruck einer verbrauchten und erschöpften
Landesregierung, die kein Konzept und keine Ziele in der frühkindlichen
Bildung hat“, so der Direktkandidat des Wahlkreises 51 Christian
Grunwald, der zugleich der sozialpolitische Sprecher der
Kreistagsfraktion ist.
Die im Gesetzentwurf bislang verankerten Vorgaben zu
Gruppengröße, Öffnungszeiten und kindbezogener Pauschalfinanzierung
lassen befürchten, dass sich die bisherigen Qualitätsstandards der
Kinderbetreuung deutlich verschlechtern, da sie einer rein
betriebswirtschaftliche Sichtweise folgen. Grunwald kommt zum Schluss:
„KiföG = SparföG! Bildest Du noch oder KiföGst Du schon?“ Er und die
GRÜNE Landtagsfraktion sprechen sich insbesondere nach der
Expertenanhörung im hessischen Landtag in dieser Woche dafür aus, dass
der Entwurf zurückgezogen wird.
Zum Qualitätsabbau gehört die Zulassung von 20%
fachfremden Personals im KiTabereich. Der Fachkräftemangel war
angesichts eines bedarfsgerechten Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl für
unter Dreijährige (U3) als auch für die Grundschulkinder seit Jahren
absehbar. „Die Erzieherinnen und Erzieher empfinden diese Lösung als
mangelnde Wertschätzung ihrer Arbeit und Entprofessionaliserung der
frühkindlichen Bildung“ so Iris Schimpf Reeg Direktkandidatin im
Wahlkreis 52. Zu der geplanten Erweiterung der Gruppengröße bei
U3-Kindern sagt sie, „Wir halten die nun mögliche Anhebung auf 15 bei
Kindern unter drei Jahren für pädagogisch unverantwortlich. Insbesondere
unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bindungsforschung, nach denen
kleine Kinder für eine gute
Betreuungssituation eine feste Bindung und feste Bezugspunkte brauchen, lehnen wir die geplante Neuregelung ab.“
In Hessen ist die Betreuungssituation in weiten
Bereichen absolut unzureichend. Mit Datum Ende letzten Jahres fehlen in
Hessen über 9.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, für
Grundschulkinder fehlen mehrere zehntausende Betreuungsplätze an
Grundschulen oder in Horten.
Hinzu kommt, dass zur Umsetzung des Rechtsanspruchs
auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag und einer qualitativ
guten Betreuung in Hessen aktuell insgesamt über 3.000 Erzieherinnen und
Erzieher fehlen. Für den Landkreis sind dies aktuell ca. 100 fehlende
Erzieherinnen und Erzieher, so eine Auskunft im letzten
Jugendhilfeausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
"Der Bund hat 2008 eine Betreuungsgarantie eingeführt und die
Kommunen damit vor große Schwierigkeiten in der Umsetzung gestellt. Die
Gemeinden hatten nun 5 Jahre Zeit, sich um die erforderlichen Räume für
die Kindertagesstätten zu kümmern. Man kann aber nicht die einzelne
Gemeinde dafür verantwortlich machen, wenn es nun vorne und hinten an
geeignetem Fachpersonal fehlt. Hier hätte die Landesregierung schon in
den vergangenen Jahren steuernd eingreifen müssen, um die Ausbildung und
Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern attraktiver zu machen.
Stattdessen werden kurz vor Fristablauf die Standards der Betreuung
gesenkt. Viel schöner kann die Landesregierung nicht beweisen, dass sie
innerlich noch in der "Heim-und-Herd-Ideologie" verharrt“.
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