Veränderte
Position zu Baugebiet „Erlehe“
Wir
haben uns das Projekt und den neuen Bebauungsplanentwurf sehr genau
angeschaut.
Architekt
und der neue Eigentümer/ Investor haben durchaus Visionen für
ein dem Gelände und der Landschaft angepasstes ökologisches
Bauen dargestellt. Es könnte ein Vorzeigeprojekt werden, wenn
die zukunftsweisenden Aspekte auch im Bebauungsplan festgeschrieben
werden und auf dessen Einhaltung geachtet wird!
Nicht
verändert hat sich die Tatsache, dass das Gelände nur
bedingt als Baugebiet für Roßdorf geeignet ist
die
landschaftsprägende Bedeutung des Geländes in einer Senke
die
schwierige und teure Erschließung in Hinblick auf die
erhaltenswerten Bäume und die Gründung
zusätzlicher
Verkehr vor allem in der belasteten Wilh. Leuschner-Straße
Ein
neues Baugebiet muss auch im Interesse der Gemeinde sein und nicht
nur im Interesse der Eigentümer. Was bringt es also der
Gemeinde?
(auf
Kosten des Eigentümers) mit Rückübertragung des
Geländes am Bach an die Gemeinde
Ein
Teil der von der Gemeinde getragenen Planungskosten der vergangenen
Jahre wird übernommen
es
entstehen der Gemeinde keine Erschließungskosten für
Straßen und Kanal. Alles trägt der Investor.
Dies
muss jedoch auch später gesichert werden. Hier
kommt es auf den Vertrag an, den die Gemeinde mit dem Investor
schließen wird. Den
kennen wir noch nicht.
Die
neue Wohnnutzung darf nicht später zu Zusatzkosten der Gemeinde
an anderer Stelle führen (Stichworte: Reicht die
Wasserversorgung? Reicht der Abwasserkanal?)
Es
gilt jetzt zu überprüfen, in wieweit der
Bebauungsplan-Entwurf diesen Kriterien entspricht.
Wir
achten insbesondere auf Angaben zu:
Erhalt
der Bäume
Anpassung
der Bebauung an die Landschaft und Abstand von der Bachaue
System
der Abführung des Oberflächenwassers von Gebäuden und
Straßen - die Angaben zu Zisternen, Versickerung und einem
Wassertrennsystem sind noch sehr ungenau.
Die
Energiegewinnung soll zukunftsweisend zentral erfolgen. Es sind
jedoch noch keine Angaben dazu im Entwurf.
Aus
der Gegenüberstellung der „Visionen eines ökologischen
und zukunftsweisenden, der Landschaft angepassten Bauens“
einerseits und andererseits den ungenauen Festsetzungen zu diesen
Apsekten im B Plan Entwurf haben wir zwei
verschiedene Positionen zum Abstimmungsverhalten zum jetzigen
Zeitpunkt abgeleitet:
-
Zustimmung im Hinblick auf das Vertrauen in ein ökologisches
Konzept und dass die Festsetzungen in der nächsten Version
erfolgen. Dann werden wir erneut abstimmen.
-
Ablehnung an dieser Stelle, da der Bplan Entwurf an den uns
entscheidenden Punkten sehr ungenau ist und auch die Folgekosten für
die Gemeinde nicht klar sind, da der städtebauliche Vertrag noch
nicht vorliegt.
(Fortuna
Marx)